Der Mensch steht im Mittelpunkt.
Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter nehmen Ihre Interessen in gemeinsamer Selbsthilfe wahr.
Der Vorstand geht von der Selbstverantwortung Ihrer Genossenschaftsmitglieder aus wobei die Statuten und die Haus-, Garten- und Waschküchenordnung das Zusammenleben regelt.
Informationen für Interessenten
Unsere Wohngenossenschaft besitzt insgesamt 112 Wohnungen, davon mehrheitlich 3-Zimmer Wohnungen.
Die Wartezeiten sind unbestimmt, können sich aber beim derzeitigen Anmeldungsstand für 4-Zimmer Wohnungen über mehrere Monate erstrecken. Pro Jahr werden aber durchschnittlich vier 3-Zimmer Wohnungen frei.
Die Zahl unserer 4-Zimmer Wohnungen ist sehr begrenzt. Genossenschafter haben hier grundsätzlich Vorrang gegenüber externen Bewerbern.
Der Vorstand entscheidet gemäss Statuten allein über die Vergabe einer Wohnung. Es gibt keine Möglichkeit der Einflussnahme resp. des Rekurses.
Das Anmeldeformular hilft uns bei der einheitlichen Registrierung der Interessenten. Ihre Anmeldung ist gültig, sobald diese über das Anmeldeformular bei uns eingetroffen ist.
Bei Eintritt in unsere Wohngenossenschaft muss ein Anteilscheinkapital in der Grösse von Fr. 2’000.- bis Fr. 4’000.- (abhängig von der Wohnungsgrösse) übernommen werden. Es erfolgt keine Verzinsung des Anteilscheinkapitals.
Bei der Vermietung einer Wohnung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von Fr. 400.- erhoben.
Hunde sind bei uns nicht erlaubt. Erwähnen Sie etwaige andere Haustiere in der Anmeldung.
Bitte legen sie der Anmeldung einen Auszug aus dem Betreibungsregister über die letzten 2 Jahre und eine Kopie Ihrer Haftpflicht-Versicherungspolice bei.
Wie die Erfahrung zeigt, werden nach einer gewissen Zeit nur noch wenige Anmeldungen aufrecht erhalten. Wir bitten Sie deshalb, jeweils nach Ablauf von 6 Monaten, die Anmeldung zu bestätigen.
Grundsätze der WGB
Die Mitglieder haben die Interessen der Genossenschaft in guten Treuen zu wahren, den Statuten und der Haus-, Garten- und Waschküchenordnung sowie den Beschlüssen der Genossenschaftsorgane nachzuleben.
Die persönliche Freiheit darf nicht zu einer Beeinträchtigung der Mitbewohnerinnen und Mitbewohner führen.
Es ist nicht statthaft, sich aus persönlichen Bedürfnissen auf allgemeinen und nicht zum Mietobjekt gehörenden Flächen auszuweiten, um diese für sich selber in Anspruch zu nehmen.
Allgemein nutzbare Flächen sind in der Haus-, Garten- und Waschküchenordnung bezeichnet und deren Nutzung geregelt. Hausspezifische Regelungen sind unter Zustimmung der ganzen Hausgemeinschaft und der Verwaltung möglich.
Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter nehmen ihre Interessen in gemeinsamer Selbsthilfe wahr.Der Vorstand geht von der Selbstverantwortung und Mitwirkung der GenossenschaftsmitgliederInnen aus. Die Mitwirkung und Mitbestimmung wird über die Hausvertreterinnen und Hausvertreter sichergestellt.
Die Hausvertretung soll
bei Vorlagen und Projekten mitwirken, sowie in der Ausführung von Beschlüssen mitbestimmen und die Meinung der MitbewohnerInnen einbringen.
Zudem ist die Hausvertretung die Verbindung zum Vorstand der WG zum Blauen.